11 fe der Beschwerdeführerin waren im Überweisungsbeschluss der Staatsanwaltschaft vom 22. Juli 2009 (Anklageschrift) nicht erfasst. Die von der Beschuldigten 1 als Privatperson mit dem Beschuldigten 2 resp. der I.________ AG im Anschluss an den Abschluss des Kaufvertrages vom 24. Juni 2008 gleichentags abgeschlossenen, neu angezeigten Kaufrechtsverträge sowie die Nebenvereinbarung vom 24. Juni 2008 und die sich daraus ergebende Bereicherungsabsicht der Beschuldigten 1 wurden im Überweisungsbeschluss vom 22. Juli 2009 nicht umschrieben.