Beim jüngst angezeigten Lebenssachverhalt (Abschluss der Kaufrechtsverträge und der Vereinbarung betreffend Verwaltungshonorar vom 24. Juni 2008) handelt es sich um einen neuen Sachverhalt, welcher losgelöst vom Verkauf der Liegenschaften am 24. Juni 2008 beurteilt werden kann und welcher für den Eintritt der Sperrwirkung der abgeurteilten Sache im Überweisungsbeschluss des ersten Strafverfahrens hätte umschrieben werden müssen. Es handelt sich um ein Nachfolgegeschäft, welches erst nach Abschluss des Kaufvertrags am 24. Juni 2008 getätigt wurde und selbständige Bedeutung hat. Obwohl eine gewisse persönliche und zeitliche Nähe zwischen den Sachverhaltskomplexen nicht von der Hand zu