III.3. des Kaufvertrages vereinbarte, dass der Kaufpreis von CHF 9‘000‘000.00 im Umfang von CHF 4‘570‘000.00 durch Uebernahme des Hypothekardarlehens der E.________ AG bei der Q.________(Bank), im Umfang von CHF 1‘430‘000.00 durch Ueberweisung und im Umfang von CHF 3‘000‘000.00 in Form eines durch die E.________ AG der Käuferin zu gewährenden Darlehens zu tilgen ist, wobei: - die Angeschuldigte von den der E.________ AG seitens der I.________ AG zugeflossenen liquiden Mittel von CHF 6‘000‘000.0063 - den auf das Konto der E._____