Der qualifizierten ungetreuen Geschäftsbesorgung macht sich strafbar, wer zusätzlich in der Absicht handelt, sich oder einen anderen unrechtmässig zu bereichern (Art. 158 Ziff. 1 Abs. 3 StGB). 4.5 Der Beschuldigten 1 wurde im Zusammenhang mit dem Verkauf der drei Grundstücke M.________(Ortschaft)-Gbbl. Nrn. a.________, b.________ und c.________ der Beschwerdeführerin am 24. Juni 2008 im ersten Strafverfahren Folgendes vorgeworfen (vgl. Ziff. 2.2.3 des Überweisungsbeschlusses vom 22. Juli 2009): 2.2 Ungetreue Geschäftsbesorgung (…)