vgl. ebenso SCHMID, Handbuch des schweizerischen Strafprozessrechts, 2. Aufl. 2013, N. 244, wonach berücksichtigt werde, welchen Sachverhalt der erste Richter seinem Entscheid in Beachtung des Anklageprinzips sowie seiner Pflichten [iura novit curia usw.] hätte zu Grunde legen können [Hervorhebung beigefügt]). 4.4 Gemäss Art.