6 teil des Bundesgerichts 6B_1053/2017 und 6B_1096/2017 vom 17. Mai 2018 E. 4.1 mit Hinweisen). Tatidentität ist gegeben wenn im neuen Verfahren derselbe Lebensvorgang zur Beurteilung steht, der bereits Gegenstand eines früheren Urteils gebildet hat (vgl. BGE 120 IV 10 E. 2b).