Sie brachte zusammengefasst vor, nach dem Vorliegen der Nebenvereinbarungen vom 24. Juni 2008 (sofortige Kaufrechte an den Liegenschaften und an der I.________ AG), welche die Beschuldigte 1 und der Beschuldigte 2 über Jahre der Justiz vorenthalten und deren Existenz zu verschleiern versucht hätten, nehme die treu- und sorgfaltswidrige Geschäftsführung durch die Beschuldigte 1 und den Beschuldigten 2 neue Ausmasse an. Unabhängig vom abgeurteilten Liegenschaftsverkauf werde durch die Einreichung der Nebenvereinbarungen bzw. durch deren Abschluss am 24. Juni 2008 ein gänzlich neuer Sachverhalt be-