4 2008 hatte der Beschuldigte 2 als Eigentümer der I.________ AG der Beschuldigten 1 ein Kaufrecht an den gesamten Aktien der I.________ AG eingeräumt. Das Kaufrecht wurde ebenfalls für eine Dauer von 10 Jahren vereinbart, wobei die Aktien währenddessen nicht veräussert werden durften. Als Kaufpreis wurde der Nennwert der Aktien, d.h. CHF 100‘000.00, vereinbart. Nach Ablauf von fünf Jahren reduzierte sich der Kaufpreis für die Aktien um 50 % auf CHF 50’000.00. Ferner waren die Beschuldigte 1 und der Beschuldigte 2 und die I.______