Die Tilgung des Kaufpreises erfolgte durch die Übernahme der Hypothek von CHF 4.57 Mio., die Überweisung von CHF 1.43 Mio. und ein von der Beschwerdeführerin an die I.________ AG gewährtes Darlehen von CHF 3 Mio. Bereits am 12. Februar 2004 hatten J.________ und K.________, Geschwister der Beschuldigten 1 und heutige Aktionäre der Beschwerdeführerin, gegen die Beschuldigte 1 Strafanzeige wegen Gläubigerschädigung durch Vermögensverminderung und Urkundenfälschung eingereicht.