3. 3.1 Der Sachverhalt lässt sich wie folgt zusammenfassen: Gemäss Strafanzeige war die Beschuldigte 1 seit 1998 Alleinaktionärin und einziges Verwaltungsratsmitglied der Beschwerdeführerin. Im Rahmen eines Zivilverfahrens vor dem Gerichtskreis II Biel-Nidau wurde die Beschuldigte 1 zur Herausgabe der Namenaktien der Beschwerdeführerin an die Konkursmasse der H.________ AG verpflichtet (paulianische Anfechtungsklage; Art. 285 ff. des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs [SchKG; SR 281.1]). Gegen dieses Urteil appellierte die Beschuldigte 1.