_ wegen qualifizierter ungetreuer Geschäftsbesorgung bzw. Gehilfenschaft zur selben gemäss Art. 158 Ziff. 1 Abs. 3 StGB, und eventuell des Betruges gemäss Art. 146 StGB, zum Nachteil der E.________ AG. Eventualiter Die Nichtanhandnahmeverfügung der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Wirtschaftsdelikte, vom 2. Oktober 2017 sei aufzuheben und die Sache sei mit Anweisung zur Eröffnung einer Untersuchung und anschliessender Anklageerhebung gegen die Beschuldigten A.________ und C.________ wegen qualifizierter ungetreuer Geschäftsbesorgung bzw. Gehilfenschaft zur selben gemäss Art.