Eventualiter Die Nichtanhandnahmeverfügung der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Wirtschaftsdelikte, vom 2. Oktober 2017 sei aufzuheben und die Sache sei mit Anweisung zur Eröffnung einer Untersuchung und anschliessender Anklageerhebung gegen die Beschuldigten A.________ und C.________ wegen qualifizierter ungetreuer Geschäftsbesorgung bzw. Gehilfenschaft zur selben gemäss Art. 158 Ziff. 1 Abs. 3 StGB, zum Nachteil der E.________ AG an die Vorinstanz zurückzuweisen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge.