Dem Beschwerdeführer seien bloss Bagatellen vorgeworfen worden. Es sei ihm vorgeworfen worden, er habe am 19. Mai 2017 anlässlich einer Diskussion mit der Anzeigerin seine Hand zu einer Pistole geformt, dieser den Zeigefinger zwischen die Augen gestossen und sie dadurch verletzt. Weiter habe er sie mehrmals als «Hure» und «Scheissfrau» betitelt. Der Fall weise weder tatsächliche noch rechtliche Schwierigkeiten auf, denen der Beschwerdeführer ohne anwaltliche Unterstützung nicht gewachsen gewesen wäre.