Dies gilt auch in der vorliegenden Situation, nachdem Fürsprecher B.________ in seiner Eingabe vom 27. September 2017 formulierte: «Im Anhang stelle ich Ihnen ausserdem die unterzeichnete Vereinbarung zwischen meinem Mandanten und der Privatklägerin zu, mit dem Antrag, das Verfahren einzustellen.» Diese Ausführungen stellen einen blossen Parteiantrag dar. Fürsprecher B.________ konnte in diesem Moment nicht mit Sicherheit davon ausgehen, dass die Staatsanwaltschaft diesem ohne weiteres entsprechen und keine zusätzlichen Verfahrensmassnahmen tätigen wird. Auf die Fristansetzung i.S.v.