1. Am 8. Juni 2017 erstattete C.________ (nachfolgend: Anzeigerin) Strafanzeige gegen A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) wegen Veruntreuung, einfacher Körperverletzung, Tätlichkeiten, Drohung (in einer Beziehung), Beschimpfung und Diebstahls (teilweise geringfügig). Am 22. September 2017 nahm die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das Verfahren teilweise nicht an die Hand; dies hinsichtlich der Vorwürfe der Veruntreuung und des Diebstahls. Die Verfahrenskosten wurden vom Kanton Bern getragen. Dem Beschwerdeführer wurde keine Entschädigung oder Genugtuung ausgerichtet.