7 unterlässt er dies, ist gegebenenfalls ein Amtsmissbrauch zu bejahen, so möglicherweise im Fall, wenn ein Staatsanwalt (rechtmässig bzw. nicht auf amtsmissbräuchliche Weise) angeordnete Zwangsmassnahmen trotz offensichtlichen Wegfalls des Grundes nicht aufhebt. Ein solcher Fall liegt hier nicht vor. Abgesehen davon kann – im Gegensatz zu (beispielsweise) augenscheinlich bestehenden freundschaftlichen Beziehungen oder verwandtschaftlichen Verhältnissen im Sinn von Art.