6 Dies vermag aber keine Besorgnis der Befangenheit aufgrund besonderer Freundschaft zu erwecken. Es kann auf die zutreffenden Ausführungen im Beschluss SK 17 308 vom 29. August 2017 verwiesen werden. Die Beschwerdekammer verkennt nicht, dass eine selbst organisierte Reise üblicherweise mit Personen angetreten wird, mit denen man sich gut versteht. Daraus ohne weiteres auf eine – einen Ausstand begründende – Freundschaft zu schliessen, ginge aber zu weit.