mentar Strafgesetzbuch II, 3. Aufl. 2013, N. 7 zu Art. 312 StGB). 4.3 Zu prüfen ist, ob der Beschuldigte 1 gesetzliche Bestimmungen im Zusammenhang mit den Ausstandsregeln verletzt hat und – bejahendenfalls – welche Folgen eine entsprechende Verletzung zeitigen.