Die damaligen Mitglieder der Geschäftsleitung sowie der Justizinspektor seien zum damaligen Zeitpunkt die engsten Mitarbeiter gewesen und seien neben ihren ordentlichen Aufgaben zahlreichen zusätzlichen Belastungen ausgesetzt gewesen. Im Vorfeld des fraglichen Zeitungsartikels habe er die Präsidentin der grossrätlichen Justizkommission darüber informiert, als Zeichen der Anerkennung mit seinen engsten Mitarbeitern auf private Kosten eine Reise nach Peking unternehmen zu wollen, um unter anderem dem Gericht, welches in den vergangenen Jahren das Obergericht des Kantons Bern dreimal besucht habe, auf Einladung einen Gegenbesuch abzustatten.