sowie der Justizinspektor an der Reise teilgenommen hätten. Ein weiteres Mitglied der Geschäftsleitung sei aus privaten Gründen verhindert gewesen. Hintergrund der Reise sei seine Amtszeit als Obergerichtspräsident gewesen, während welcher die Justizreform umgesetzt worden sei. Die damaligen Mitglieder der Geschäftsleitung sowie der Justizinspektor seien zum damaligen Zeitpunkt die engsten Mitarbeiter gewesen und seien neben ihren ordentlichen Aufgaben zahlreichen zusätzlichen Belastungen ausgesetzt gewesen.