Hierauf verwies der Beschwerdeführer in seiner Eingabe vom 27. Juli 2017 an den Beschuldigten 2 auf einen im Jahr 2013 in der Zeitung «Der Bund» erschienenen Artikel über eine Chinareise des Beschuldigten 1 sowie weiteren Mitarbeitenden des Obergerichts (darunter Oberrichter H.________) und machte geltend, dadurch sei seine Besorgnis der Befangenheit vertieft worden. Dazu nahm der Beschuldigte 1 am 3. August 2017 Stellung und führte aus, dass der damalige Generalsekretär, Oberrichter H.________ sowie der Justizinspektor an der Reise teilgenommen hätten.