2 lungspflicht – nicht über den durch den Beschuldigten 1 möglicherweise begangenen Amtsmissbrauch in Kenntnis gesetzt habe. 2.2 Soweit interessierend lässt sich den Akten folgender Sachverhalt entnehmen: Im Beschwerdeverfahren BK 17 263 bestellte das Präsidium der Strafabteilung des Obergerichts des Kantons Bern am 5. Juli 2017 eine ausserordentliche Kammerzusammensetzung mit dem Beschuldigten 1 als Vorsitzendem und Oberrichterin E.________ sowie Oberrichter F.________ als Mitglieder.