6 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Ziffer 3 der Verfügung der Kantonalen Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte vom 26. September 2017 wird aufgehoben. Die die Teileinstellung betreffenden Verfahrenskosten in der Höhe von CHF 21‘000.00 trägt der Kanton. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 800.00, trägt der Kanton Bern. 3. Die Entschädigung des amtlichen Verteidigers des Beschwerdeführers wird durch die Staatsanwaltschaft mittels separater Verfügung festgesetzt.