Es fehlt damit auch am Kausalzusammenhang. 6.4 Am 25. Juli 2012 ersuchte die Staatsanwaltschaft die interne Revisorin um Abklärung der buchhalterischen Erfassung dieser Darlehen sowie die Ermittlung der Geldflüsse im Zusammenhang mit diesen Darlehen. In ihrem Bericht vom 15. Oktober 2014 hält die Revisorin abschliessend fest, dass die von E.________, D.________ und G.________ gewährten Darlehen mit den jeweils vertraglich vereinbarten Ergebnisbeteiligungen und Zinsen nicht oder nicht korrekt in der Buchhaltung der F.________ AG und H.________ Ltd. abgebildet bzw. verbucht worden seien (Hauptakten, Ordner 6, pag. 09 001 059).