426 Abs. 2 StPO. 6.3 Aus den in den Anzeigen und im Ermittlungsbericht geschilderten Vorgängen ergibt sich, dass nicht nur diese Vertragsverletzungen Grund für die Eröffnung des Verfahrens waren. Der Verdacht auf ein strafbares Verhalten (Verwendung für eigene, vertragswidrige Zwecke) ergab sich auch aus dem Umstand, dass der Beschwer-