Damit habe er in mehrfacher Hinsicht das Gebot des Handelns nach Treu und Glauben als allgemeine gesetzliche Pflicht verletzt. Die letztlich von ihm zu verantwortende Vorgehensweise in den 3 Abschlüssen und Verbuchungen der gewährten Darlehen habe die Erstellung eines umfassenden Revisionsberichts notwendig gemacht.