4. In seinen Anzeigen vom 13. August, 2. September, 4. September sowie 6. September 2017 wirft der Beschwerdeführer dem Beschuldigten vor, dieser bedränge und nötige ihn seit Jahren, indem er widerrechtlich Geld eingetrieben, illegal Daten besorgt und ihm die Polizei grundlos auf den Hals gehetzt habe. Trotz Pfändungsrückzug habe der Beschuldigte die Forderung weiter eingetrieben. Zudem habe der Beschuldigte sein Konto rechtsmissbräuchlich sperren lassen, mit dem Zweck, dass die Zahlung am 15. August 2017 nicht habe vorgenommen werden können und ihm mutwillig die Polizei auf den Hals zu hetzen.