Er beantragte die sofortige Aufhebung und Wegnahme seiner Geldwerte, die nicht pfändbar seien, und die Weiterführung des Strafverfahrens gegen den Beschuldigten. Weiter verlangte er eine Wiedergutmachung, Parteientschädigung, Genugtuung sowie Schadenersatz und die sofortige Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen den Beschuldigten. Am 16. Oktober 2017 wurde der Beschwerdeführer von der Verfahrensleitung der Beschwerdekammer aufgefordert, innert zehn Tagen eine Sicherheit von CHF 600.00 zu leisten. Dieser Aufforderung kam der Beschwerdeführer nach.