1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) nahm das Verfahren gegen den Beschuldigten wegen diverser Tatbestände, u.a. Verleumdung, Amtsmissbrauchs, Amtsanmassung sowie Nötigung etc. am 22. September 2017 nicht an die Hand. Dagegen reichte der Anzeiger (nachfolgend: Beschwerdeführer) am 7. Oktober 2017 Beschwerde ein. Er beantragte die sofortige Aufhebung und Wegnahme seiner Geldwerte, die nicht pfändbar seien, und die Weiterführung des Strafverfahrens gegen den Beschuldigten.