6 weichen oder das Pferd zum Stillstand bringen. Der Beschuldigte durfte sich auf die Hindernisse konzentrieren und davon ausgehen, dass sich die Parcourshelfer, die den Kurs kannten, rational verhalten. Der Vergleich mit dem Strassenverkehr geht insofern fehl, als dort eben gerade keine Wettkampfsituation vorliegt, um die alle involvierten Personen wissen. Wenn schon könnte ein Vergleich mit dem Skirennsport gezogen werden, wo es zu ähnlichen Unfällen kam, weil ein Pistenhelfer erfolglos versuchte, ein Tor wieder korrekt zu montieren.