Mit einer Bewegung der Personen in Richtung des Hindernisses Nr. 11 (um das er herumreiten musste) musste der Beschuldigte rechnen. Dass sich die Beschwerdeführerin aber in die Gegenrichtung bewegt, war für ihn nicht voraussehbar. Da dies plötzlich geschah und er (wettkampfkonform) schnell unterwegs war, konnte er auch nicht mehr aus-