Ein Teilziel des Wettkampfs sei es nämlich, den Parcours so schnell wie möglich zu absolvieren. Er sei auf dem Weg zum letzten Hindernis naturgemäss schnell unterwegs gewesen. Mit dem Ruf «Achtung» habe er die Aufmerksamkeit der Parcourshelfer auf sich lenken wollen. Es könne ihm auch nicht als pflichtwidrige Sorgfaltspflichtverletzung vorgeworfen werden, dass er nach seinem Achtung-Ruf nicht von seinem ursprünglichen Plan – nach Passieren des Hindernisses Nr. 9 möglichst nahe am Hindernis Nr. 11 vorbeizureiten – abgelassen habe.