4. Die Beschwerdeführerin bringt vor, die Staatsanwaltschaft unterschlage wesentliche Aspekte. Der Beschuldigte sei ein erfahrener Reiter und nehme regelmässig an Turnieren teil, und zwar mit dem Pferd, das er auch am 9. Oktober 2016 geritten habe. Dieses sei 12-jährig und werde durch ihn seit 10 Jahren (auch) bei Spring-