382 Abs. 1 StPO). Auf die form- und fristgerechte Beschwerde ist einzutreten. 3. Der Sachverhalt lässt sie wie folgt zusammenfassen: Am 9. Oktober 2016 um 13.00 Uhr startete im Rahmen einer Reitveranstaltung auf der Reitwiese des Pferdezentrums E.________ die Prüfung Nr. 13. Dabei handelte es sich um eine Equi- pen-Prüfung (drei Reiter mit jeweils sieben Sprüngen). Die Beschwerdeführerin und ihr Ehemann waren als Parcourshelfer im Einsatz. Ihre Aufgabe bestand darin, abgeworfene Stangen wieder aufzuhängen. Hierfür hielten sie sich während der Prüfung neben einem der Hindernisse auf.