Am 21. September 2017 stellte die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das Verfahren gegen A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) wegen fahrlässiger einfacher Körperverletzung ein. Am 6. Oktober 2017 reichte B.________ (nachfolgend: Beschwerdeführerin) dagegen Beschwerde ein und beantragte, die Verfügung der Staatsanwaltschaft sei unter Kosten- und Entschädigungsfolge aufzuheben und es sei die Angelegenheit an die Staatsanwaltschaft mit der Weisung zurückzuweisen, dass ein Strafbefehl gegen den Beschuldigten auszufällen beziehungsweise die Angelegenheit an das Gericht zu