Das I.________(Institution) verfügt derzeit über keine freien Platz (vgl. Vollzugsverlaufsjournal der Bewährungs- und Vollzugsdienste vom 26. September 2017). Eine Unterbringung bei der Notschlafstelle ohne geregelte Tagesstruktur erscheint zur Verhinderung der Wiederholungsgefahr von vornherein als nicht genügend. Die im E-Mail der Bewährungs- und Vollzugsdienste vom 26. September 2017 erwähnte «Notlösung» ist folglich keine zureichende mildere Ersatzmassnahme. Die Untersuchungshaft wurde bis am 26. Oktober 2017 angeordnet.