12 Möglichkeit dar, um die Widerholungsgefahr zu bannen. Anders als es der Beschwerdeführer meint, kann er nicht ohne ein konkretes und gesichertes Setting aus der Untersuchungshaft entlassen werden. Damit wäre nicht genügend Gewähr geboten, dass es zu keinen weiteren Delikten kommt. Aus den Akten der Be- währungs- und Vollzugsdienste geht hervor, dass diese als Notlösung zur Überbrückung eine erneute Anfrage bei den Grosseltern resp. eine Unterbringung im I.________(Institution) oder bei der Notschlafstelle in Erwägung gezogen haben.