212 StPO). Die Organisation und Installierung einer anderen zureichenden Wohnmöglichkeit mit Tagesstruktur nach Ausschluss des Beschwerdeführers aus der D.________(Institution) per 27. September 2017 bedarf indes ihrer Zeit. Derzeit ist keine konkrete Wohnmöglichkeit ersichtlich, mittels welcher der Wiederholungsgefahr zureichend begegnet werden könnte. Eine solche muss zunächst gefunden werden (freie Plätze) und es muss deren Finanzierung sichergestellt sein. Die Untersuchungshaft stellt daher derzeit die einzig geeignete