Grundsätzlich geht die Beschwerdekammer davon aus, dass bei gegebener Motivation und Kooperation des Beschwerdeführers mittels einer geeigneten Wohnsituation (engerer Rahmen als die D.________(Institution)) sowie einer geregelten Tagesstruktur (Arbeitsintegration/Ausbildung) der Wiederholungsgefahr für weitere Einbruch- oder Einschleichdiebstähle hinreichend begegnet werden könnte. Gemäss Angaben der zuständigen Sozialarbeiterin, welche den Beschwerdeführer schon lange betreut, konnte der Beschwerdeführer indes bisher nirgendwo langfristig untergebracht werden. Auch die Organisation der Unterbringung in die D.________(Institution) war schwierig. So geht aus dem Vollzugsverlaufsjour-