Es scheine, dass für ihn der Schritt von der sehr engen Haft in den sehr offenen Rahmen der D.________(Institution) eine Überforderung darstelle. Am 15. September 2017 teilte die D.________(Institution) der Bewährungshilfe mit, dass die anderen Bewohner massive Angst vor dem Beschwerdeführer hätten. Er werde deshalb gesondert untergebracht (vgl. Akten der Bewährungsund Vollzugsdienste). Per 27. September 2017 wurde der Beschwerdeführer von der D.________(Institution) ausgeschlossen.