Besonders kritisch wurden von Seiten der D.________(Institution) sowohl die Dominanz des Beschwerdeführers in der Gruppe als auch deren Dynamik sowie die mangelnde Kooperation erachtet. In der E- Mail der D.________(Institution) vom 13. September 2017 an die Bewährungshilfe wurde dargetan, dass beim Beschwerdeführer die Bereitschaft, sein Verhalten zu ändern, nicht vorhanden zu sein scheine. Eine Vertrauensbasis habe nicht aufgebaut werden können. Es scheine, dass für ihn der Schritt von der sehr engen Haft in den sehr offenen Rahmen der D.________(Institution) eine Überforderung darstelle.