Er sei unter anderem auch in Verdacht geraten, Cannabis verkauft zu haben. Weiter soll er an einer Schlachtung eines Kaninchens dabei gewesen sein und seine Verantwortung, Meldung bei der Stiftung zu machen, nicht wahrgenommen haben. Mit dem Beschwerdeführer wurde daher seitens der D.________(Institution) eine Kooperationsvereinbarung erstellt, in welcher deren Erwartungen beschrieben wurden (vgl. E-Mail der D.________(Institution) vom 8. September 2017 [Akten der Bewährungs- und Vollzugsdienste]). Ungeachtet dieser Ermahnungen und Gespräche blieb die Situation mit dem Beschwerdeführer weiterhin schwierig.