Seit dem Entscheid des Zwangsmassnahmengerichts haben sich neue erhebliche Entwicklungen ergeben. Gemäss Rückmeldung der D.________(Institution) an die Bewährungshilfe hat das Sozialverhalten des Beschwerdeführers nach einem anfänglich guten Start bereits kurze Zeit nach Eintritt Anlass zur Sorge gegeben. Der Beschwerdeführer sei durch unangemessenes Verhalten gegenüber den Mitbewohnern und dem Team aufgefallen und er habe gegen die Hausordnung verstossen. Er sei unter anderem auch in Verdacht geraten, Cannabis verkauft zu haben.