Es seien Ersatzmassnahmen möglich. So schrieben auch die Bewährungs- und Vollzugsdienste, dass nach einer Notlösung zur Überbrückung gesucht werde, falls die Ersatzmassnahme weitergeführt würde. Daraus werde ersichtlich, dass Ersatzmassnahmen möglich seien, sofern diese angeordnet würden. Die Bewährungshilfe sei anzuweisen, die Fortführung der angeordneten Ersatzmassnahme sicherzustellen und einen geeigneten Wohnort für den Beschwerdeführer zu finden, sollte die Wiederaufnahme in der D.________(Institution) nicht möglich sein. Ein Gefängnis sei nicht der richtige Ort für den Beschwerdeführer.