Mit Strafbefehl der Regionalen Staatsanwaltschaft Oberland vom 20. Januar 2017 wurde der Beschwerdeführer u.a. wegen mehrfach begangenem Diebstahl, mehrfach begangener Sachbeschädigung sowie mehrfach begangenem Hausfriedensbruch zu einer bedingten Geldstrafe von 80 Tagessätzen à CHF 50.00 verurteilt. Aus dem Strafregisterauszug vom 7. Juli 2017 sind demnach zwei erst kürzlich ergangene Urteile ersichtlich, bei denen sich die Kombination Diebstahl, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch findet. Der Beschwerdeführer hat demnach bereits früher mehrfach Einbruchdiebstähle begangen.