Der Beschwerdeführer wurde bereits mit Strafbefehl der Jugendanwaltschaft Oberland vom 7. Oktober 2016 u.a. wegen mehrfach begangenem Diebstahl, mehrfach begangener Sachbeschädigung sowie mehrfach begangenem Hausfriedensbruch zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 20 Tagen verurteilt. Mit Strafbefehl der Regionalen Staatsanwaltschaft Oberland vom 20. Januar 2017 wurde der Beschwerdeführer u.a. wegen mehrfach begangenem Diebstahl, mehrfach begangener Sachbeschädigung sowie mehrfach begangenem Hausfriedensbruch zu einer bedingten Geldstrafe von 80 Tagessätzen à CHF 50.00 verurteilt.