Ziehe man die einzelnen Vorfälle heran, lasse sich unschwer erkennen, dass der Beschwerdeführer lediglich die ihm gebotenen Gelegenheiten genutzt habe, um zu stehlen. 4.6 Dem Beschwerdeführer werden in der Hauptsache in der Zeit vom 16. Januar bis 27. April 2017 neun Einbruch-/Einschleichdiebstähle (teilweise als Serie) in Wohnhäuser (Kellerabteile) und Geschäftsliegenschaften (Pizzeria, Schreinerei, Bijouterie, Jugendbüro, Migros) resp. Versuche hierzu mit einem Deliktsbetrag von total ca. CHF 18‘281.00 sowie einem Sachschaden von insgesamt ca. CHF 16‘928.00 vorgeworfen. Der Beschwerdeführer ist geständig, die Einbruch- resp.