Er bringt vor, die Betroffenen seien durch die ihm vorgeworfenen Vermögensdelikte nicht besonders hart getroffen. Die Deliktssummen seien nie grösser als CHF 10‘000.00 gewesen, wobei die Gesamtdeliktssumme insgesamt rund CHF 28‘000.00 ausmache (Diebstahl und Sachbeschädigung). Zudem seien auch keine gleichartigen Vortaten vorhanden. Er sei mit Urteil der Jugendanwaltschaft vom 7. Oktober 2016 zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 20 Tagen sowie mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Oberland vom 20. Januar 2017 zu einer bedingten Geldstrafe von 80 Tagessätzen verurteilt worden.