2 lich Vorschläge zu unterbreiten, wer als amtlicher Verteidiger eingesetzt werden soll. Komme er dieser Aufforderung nicht nach, werde ein amtlicher Verteidiger eingesetzt werden. Aus der Akten-/Telefonnotiz vom 14. Oktober 2016 geht hervor, dass der Beschwerdeführer zwar auf das Schreiben der Staatsanwaltschaft reagierte, sich aber inhaltlich nicht zur Frage der Verteidigung geäussert hatte. Der Beschuldigte 2 teilte mit, dass der Beschwerdeführer nicht durch ihn vertreten werden möchte und ihm angedroht habe, ihn anzuzeigen, falls er weitere Post erhalte.