Am 13. April 2016 wurde ihm der Beschuldigte 2 als amtlicher Anwalt beigeordnet. Nachdem der Beschuldigte 2 die Staatsanwaltschaft am 19. April 2016 informierte, dass der Beschwerdeführer keine Verteidigung durch ihn wünsche, forderte die Staatsanwaltschaft den Beschwerdeführer am 22. April 2016 erneut auf, innert einer Frist von zwei Wochen entweder privat einen Anwalt mit seiner Verteidigung zu mandatieren oder schrift-